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SPENDE

Rahmenbedingungen

 

Selbstverständlich können Sie in jedem Fall im Büro der IG anrufen oder vorbeikommen und mit uns Fragen und Probleme besprechen oder Bücher, Spiele und Materialien ausleihen. Wir möchten Sie aber hier auch noch auf einige Hilfen und Angebote aufmerksam machen, die Ihnen möglicherweise bei Ihrer Tätigkeit nützlich sind.

1. Bücher, Spiele, Lernmaterialien
können in der IG-Bibliothek ausgeliehen werden. Sofern die benötigten Dinge dort nicht vorhanden sind, können Sie das Gesuchte selber kaufen und mit uns abrechnen. (Bitte immer Quittung mit Titel oder genauer Bezeichnung auf Initiativgruppe Interkulturelle Begegnung und Bildung ausstellen lassen!) Bei Beträgen über 30 Euro rufen Sie bitte vorher bei uns an. Wir können nur Ausgaben für Materialien erstatten, die im Besitz der IG bleiben, nicht aber für solche, die die betreuten Personen behalten.

2. Ausflüge, Eintrittsgelder, besondere Ausgaben
Wenn sie mit den betreuten Personen einen Ausflug machen, in den Zoo gehen, ein Fest in der Gruppe feiern oder ähnliches, können Sie die entstandenen Ausgaben mit uns abrechnen (Quittungen, MVV-Streifenkarten, Eintrittskarten etc. sammeln!). Bei solchen Freizeitunternehmungen sollen die Teilnehmer*innen nach Möglichkeit einen Eigenbeitrag von einem Drittel zahlen, zwei Drittel übernimmt die IG. Kosten der Mitarbeiter*innen werden voll übernommen.

3. Kontakte zu Eltern und Schule
sind in der Regel für die Arbeit förderlich und die Familien freuen sich meistens darüber. Sollten Sie sich mit den Eltern schlecht verständigen können, rufen Sie bei uns an; wir können in den meisten Fällen zweisprachige Personen vermitteln, die zusammen mit Ihnen zu den Eltern gehen. Kontakte zu Lehrkräften sind oft sehr hilfreich, sie sollten aber nur gemeinsam mit den Eltern oder zumindest nach Absprache mit ihnen erfolgen.

4. Informationen für die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen
Viermal im Jahr verschicken wir an alle Mitarbeiter*innen einen Rundbrief mit aktuellen Informationen, Tipps, Berichten und Terminen. Aktuelles erfahren Sie auch unter www.initiativgruppe.de

5. Aufsichtspflicht und Versicherung
Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, die mit Minderjährigen arbeiten,  haben bei Aktivitäten im Rahmen der Betreuung die Aufsichtspflicht. Ehrenamtliche Mitarbeiter*innen sind unfall- und haftpflichtversichert, das gilt auch für Freizeitunternehmungen mit den betreuten Personen. Die betreuten Personen sind unfallversichert. Wenn etwas passiert, bitte sofort anrufen!

6. Aufwandsentschädigung
Als allgemeine Anerkennung und Aufwandsentschädigung bekommen Ehrenamtliche eine Pauschale, die die InitiativGruppe im Rahmen der Zuwendung unserer Geldgeber auszahlt. Sie ist abhängig vom Zeitaufwand für die Betreuung, ab 50 Stunden im Jahr beträgt sie 125 Euro, ab 100 Stunden 250 Euro.

7. Fahrtkostenerstattung
Wir versuchen, Ihnen eine Betreuung in der Nähe zu vermitteln und Fahrerei zu ersparen. Manchmal ist das aber nicht möglich. In solchen Fällen können Sie Ihre Fahrtkosten innerhalb des MVV-Gebiets mit uns abrechnen, sofern sie im Kalenderjahr die Aufwandspauschale übersteigen.

8. Schweigepflicht Die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen sind verpflichtet über alles, was sie im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der InitiativGruppe über betriebliche Abläufe sowie an persönlichen Informationen über die betreuten Personen, ihre Angehörigen und Bekannten und andere Mitarbeiter*innen der InitiativGruppe erfahren, nach außen Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der Tätigkeit hinaus.

9. Mitgliedschaft im Verein
Die IG ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, bei dem Sie Mitglied werden können, indem Sie eine Beitrittserklärung unterschreiben. Mitglieder können über die Entwicklung der IG mitbestimmen und sind bei Wahlen stimmberechtigt. Sie können aber auch mitarbeiten, ohne dem Verein beizutreten.

10. Angebote und Beratungsstellen für Migrant*innen in München
Als ehrenamtliche*r Mitarbeiter*in kann man sich oft nicht um alle Fragen und Probleme kümmern, die an einen herangetragen werden, man kennt sich nicht immer aus oder hat zu wenig Zeit. Rufen Sie bei uns im Büro an oder sagen Sie den Betroffenen, sie sollen sich bei uns melden, wir versuchen weiterzuhelfen, sei es mit Informationen, eigenen Angeboten oder durch Weitervermittlung.

11. Bestätigungen
Wir stellen Ihnen gerne eine Bestätigung über Ihre ehrenamtliche Tätigkeit (nach mindestens drei Monaten) und die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen aus.

12. "München dankt!" Urkunde + Gutscheinheft und Bayerische Ehrenamtskarte
Damit bedanken sich die Landeshauptstadt München und die bayerische Staatsregierung für das beispielhafte Engagement, das viele Bürger*innen für die Münchner Stadtgesellschaft leisten. Die IG schlägt alle ehrenamtlich Engagierten, die hierfür die Voraussetzungen erfüllen, für diese Auszeichnungen vor.

 


Koordination und Beratung der Ehrenamtlichen werden vom Sozialreferat  der Landeshauptstadt München gefördert.